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Gastaufnahmevertrag

 

1.       Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.

2.       Der Gastgeber ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.

3.       Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer bei Anreise zu entrichten.

4.       Der Gast ist berechtigt, vor Bezug vom Vertrag zurückzutreten. Da wir nur über eine geringe Vermietungskapazität verfügen, treffen uns Absagen besonders hart und wir bitten Sie aus diesem Grund um Ihr Verständnis für die folgenden Regelungen:
Rücktrittserklärungen müssen spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, wobei der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Gastgeber maßgeblich ist. In diesem Fall wird keine Entschädigung erhoben. Bei späteren Stornierungen wird der Gesamtpreis auch ohne Reiseantritt fällig. Der Gast ist jedoch berechtigt, nach Absprache mit dem Gastgeber Ersatzgäste zu schicken, die an seiner Stelle die Reise zu den gleichen Konditionen antreten.

5.       Der Vermieter hat bei Stornierung das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.

6.       Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.

7.       Als Gast sind Sie für unsere Ferienwohnung und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie diese deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.

8.       Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherzone. Geraucht werden darf nur außerhalb der Ferienwohnung, wobei die Asche, Kippen und sonstige Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden darf.

9.       Gerichtstand ist Sangerhausen.

 

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